07-272_2020-02 bis 06_ Arbeitsgruppe Platzgestaltung
Mit hohem persönlichen Einsatz haben sich die Mitglieder des Gemeinderats bereit erklärt in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen die Kernbereiche der Planungsstandes im Detail abzustimmen. In der Arbeitsgruppe Platzgestaltung tauschen sich Mitglieder aller Fraktionen intensiv über Nutzungskonzepte der öffentlichen Bereiche, Materialität, aber auch entstehende Unterhaltungskosten für die Pflege der neuentstehenden Gemeindeflächen aus. Im engen Dialog mit den Planern wird die Arbeitsgruppe über die gesamte Projektphase das Vorhaben im Interesse der Gemeinde begleiten- das Bündnis 2020 verzichtete bisher auf die Teilnahme an der Arbeitsgruppe.
AG Platzgestaltung | Abstimmungstermine mit dem Planungsteam
18.02.2020 19:30 – 22:30 Sitzung möglich Investoren | Schnittstellen öffentlicher Bereich
03.03.2020 20:30 – 22:30 Gemeinderatssitzung | Impuls bilden von Arbeitsgruppen
07.04..2020 19:30 – 22:30 Gemeinderatssitzung | Beschluss Bildung AG Platzgestaltung
14.04.2020 19:30 – 22:30 Bürgerforum Essenheim mit Landschaftsarchitekt Dörhöfer | Zonierung, Nutzungen, Materialität, Pflegeaufwand, Atmosphäre, Vandalismus
21.04.2020 19:30 – 22:30 AG Platzgestaltung | Analyse Nutzungsschwerpunkte öffentliche Flächen
04.05.2020 19.00 - 21:00 AG Pavillon | Vorstellung Investoren, Fragerunde Nutzungskonzept
11.05.2020 19:00 – 21:30 Fragerunde Investoren | Schnittstellen und Konfliktpotentiale, Festlegung Ausführungsstandards
26.05.2020 19:30 – 22:30 Gemeinderatssitzung | Nachbesprechung mögliche Investoren
05.11.2020 19:00 – 22:00 Abstimmung Gestaltungsvertrag | Festlegung Ausführungsstandards & -richtlinien
30.06.2020 19:30 – 22:30 Gemeinderatssitzung | Abschluss vorläufiges Platzkonzept
Die bisherigen Ergebnisse der AG Platzgestaltung wurde in einem Gestaltungsvertrag zusammengefasst, welcher als Grundlage für die weitere Planung von Gemeinde & Investor dient und nach Vertragsabschluss online einzusehen ist.
Außerdem flossen Abstimmungen zu Verkehrsführung, Nutzungsbereichen und vielem mehr in den letztlichen Bebauungsplan ein.