Die Zahlen der Corona-Infektionen steigen seit Wochen kontinuierlich. Entsprechend der 25. Hygieneverordnung gilt ab sofort für die Nutzung der geschlossenen Sportanlagen die 3 G-Regel:
Wer die gemeinde-eigenen Anlagen nutzen will, muss vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein. Allen anderen ist der Zugang verwehrt. Es geht um unser aller Gesundheit!