Die Zahlen der Corona-Infektionen steigen seit Wochen kontinuierlich. Entsprechend der 25. Hygieneverordnung gilt ab sofort für die Nutzung der geschlossenen Sportanlagen die 3 G-Regel:
Wer die gemeinde-eigenen Anlagen nutzen will, muss vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein. Allen anderen ist der Zugang verwehrt. Es geht um unser aller Gesundheit!

Winfried Schnurbus
Ortsbürgermeister

 

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