Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und 2022 der Ortsgemeinde Essenheim und Erteilung der Entlastung
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 114 GemO in seiner Sitzung am 19.03.2024 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Essenheim für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen.
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essenheim die Entlastung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 liegen gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 12.04.2024 bis 24.04.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Zimmer 210, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Essenheim, 10.04.2024
Winfried Schnurbus
Ortsbürgermeister