Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Essenheim und Erteilung der Entlastung.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von § 114 GemO in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Essenheim für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm sowie dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essenheim die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2023 liegen gemäß § 114 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 07.01.2025 bis 17.01.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Zimmer 211, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Essenheim, 06.01.2025

Winfried Schnurbus
Ortsbürgermeister

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